Dienstag, 30. April 2024

Aktuelle Ausgabe

Diese Woche

Nr. 1141 • Woche 38/2013

Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Das Schimpansen-Experiment

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste).

ProSieben Sat.1 TV Deutschland GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

hotelprojekte

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

AT-Fachverlag GmbH
Saarlandstraße 28, 70734 Fellbach

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Minas Abenteuer
Mina's Adventures

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Rechtsanwälte Bernstorff & Kollegen, RA Markus Jahn
Schillstraße 9, 10785 Berlin

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Schatzsuche auf dem Schloss
20-40-60

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

I bin dabei

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Platzhirsche

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians,
Hofstetter, Schurack & Partner,
Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, PartG
Balanstraße 57, 81541 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

The best Series of all Time

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

ITV Media Group
Schrannenstraße 4, 86150 Augsburg

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Deutscher Kurier

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I und DVD, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen, Medienprodukte und Multimedia-Anwendungen aller Art.

Artur Sezen
Im Loh 12, 59514 Welver

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

Der gerade Weg

in allen Schreibweisen, Wortfolgen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten und Zusätzen für alle Medien, insbesondere Filme und Bücher, Printmedien, Druckereierzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen.

Dr. Max A. Hoefter
Höhenweg 2, 8832 Wollerau / Schweiz

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

World of Fishing

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

coconut media GmbH & Co. KG
Schanzenstraße 37, 51063 Köln

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

Qubus - der informative Bau- und Wohnratgeber mit Gemeindeprofilen
Nui`s aus`m Rothtal

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Bei Nui`s auch in Verbindung mit anderen Orten oder anderen geographischen Bezeichnungen.

EGS media
Hafnerweg 1, 86497 Horgau

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für die Verfilmungen (TV und Kino) der Zorn-Romane von Stephan Ludwig

ZORN
ZORN - Tod und Regen

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

filmkombinat Nordost GmbH & Co. KG
Schandauer Straße 34, 01309 Dresden

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unsere Mandantin, die RELATIONS Gesellschaft für Kommunikation mbH, Mörfelder Landstraße 72, 60598 Frankfurt am Main, Titelschutz in Anspruch für

Bäckerei Rundschau

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen und Abwandlungen für alle Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse, elektronische und digitale Medien sowie Online-Dienste.

HAUCK Patent- und Rechtsanwälte
Neuer Wall 50, 20354 Hamburg

Unter Hinweis auf § 5 Absatz 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Agrar Bonds
Agrar Anleihen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse und elektronische Medien einschließlich Multimedia Anwendungen (Online und Offline).

HEITMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adersstraße 12-14, 40215 Düsseldorf

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für

Grundriss

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Print- und Online-Medien sowie Druckerzeugnisse.

Rechtsanwalt Thomas Gottlöber
Lönsweg 29, 40822 Mettmann

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgende Titel:

Gespensterjäger
Gespensterjäger: Auf eisiger Spur

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art und elektronischer Medien aller Art, einschließlich digitaler Medien und Online-Medien.

SKW Schwarz Rechtsanwälte
Wittelsbacherplatz 1, 80333 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Darmstädter Tageblatt

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

Oppenländer Rechtsanwälte
Prinzregentenstraße 50, 80538 München

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir hiermit für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

Elternpräsenz statt Suchtpräsenz

in allen Schreibweisen, Schriftarten, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für sämtliche Medien, insbesondere Druckereierzeugnisse aller Art und Form, Ton-, Bild- und Bildtonträger jeder Art, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, sonstige audiovisuelle elektronische und digitale Medien sowie Software, CD, DVD, Merchandising, Veranstaltungen, Dienstleistungen sowie Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet. Der Schutz soll sich auch auf Einzel-, Unter- und Reihentitel sowie auf sinngemäße Titel beziehen und auf alle Sprachen erstrecken.

VON ROHR Patentanwälte Partnerschaft
Rüttenscheider Straße 62, 45130 Essen

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